1. Zweck

    Der Aargauer OL-Verband (AOLV) führt jährlich eine Aargauer Schüler- und Jugendmeisterschaft (ASJM) durch.
    Die ASJM ermittelt mit mindestens 8 Wertungsläufen und einem Schlusslauf die besten Aargauer Orientierungsläufer im Alter bis zu 18 Jahren.
    Sie ist auch ein Teil der Selektionsbestimmungen für das Aargauer Nachwuchskader.

  2. Vergabekriterien

    1. Organisatoren
      Die Vergabe erfolgt in erster Linie an die Aktivmitglieder des AOLV. Falls nach Berücksichtigung aller interessierten Aktivmitglieder weitere Läufe zu vergeben sind, werden die Kollektivmitglieder des AOLV und danach weitere Interessenten berücksichtigt.

    2. Geografische Verteilung
      Die Vergabe erfolgt derart, dass die ASJM-Läufe das gesamte Kantonsgebiet angemessen belegen.

    3. Zeitliche Verteilung
      Nach Möglichkeit soll je die Hälfte der ASJM-Läufe in der ersten (bis zu den Sommerferien) und in der zweiten Hälfte des Jahres stattfinden.

    4. Datum des Schlusslaufes
      Das Datum des Schlusslaufes bestimmt sich nach dem durch den Schweizerischen OL Verband (Swiss Orienteering) festgelegten Datum für die Schlussläufe der kantonalen Meisterschaften.
      Fehlt ein solches, wird der Schlusslauf nach dem letzten ASJM-Wertungslauf, spätestens jedoch bis zum 15. November durchgeführt.

    5. Schiedsgericht beim Schlusslauf
      Der Veranstalter des Schlusslaufs organisiert ein Schiedsgericht. Das Schiedsgericht setzt sich aus zwei durch den AOLV Beauftragten und einem Vertreter des Veranstalters zusammen.

    6. Reglemente
      Die Vergabe erfolgt unter der Bedingung, dass der Organisator Gewähr für eine ordnungsgemässe Durchführung des ASJM-Laufes gemäss diesem Reglement und der Wettkampfordnung des Schweizerischen OL-Verbandes bietet und die erhobenen Abgaben entrichtet.

    7. Vergabeorgan, Entscheid, Bekanntgabe
      Die Vergabe der ASJM-Läufe erfolgt durch den AOLV-Vorstand. Der Entscheid über die Vergabe erfolgt spätestens bis zum 30. November des Vorjahres, die Absprache erfolgt an der Präsidentenkonferenz sofern nicht nationale Daten ausstehend sind. Der Entscheid wird allen Angemeldeten zugestellt und im Publikationsorgan des AOLV veröffentlicht.

    8. Anmeldetermin
      Interessierte reichen ihre Anmeldungen bis zum 30. Juni des den Läufen vorangehenden Jahres bei der Koordinationsstelle ein.

    9. Nacht-OL
      Nacht-OL können nicht als ASJM-Läufe durchgeführt werden.

    10. Nationale OL
      Am Vortage eines Nationalen OL wird in der Regel kein ASJM-Lauf durchgeführt und gleichentags nur, wenn die Veranstaltungen identisch sind.

    11. Sponsoring
      Verpflichtungen gegenüber Sponsoren, die vom AOLV für die Finanzierung des Nachwuchses eingegangen wurden, sind vom veranstaltenden Verein zu übernehmen (Aufstellen von Fahnen, Werbeblachen, Verwendung von Logos usw.). Wenn der Veranstalter eigene Sponsoren, die im selben Segment tätig sind, vorweist, informiert er den AOLV, um eine Regelung in beiderseitigem Interesse zu finden.
      Dies gilt nicht für Nationale OL, die für die ASJM gewertet werden.

  3. Bestimmungen
    1. Kategorien
      Folgende Kategorien werden in der ASJM ausgeschrieben:
      H18, H16, H14, H12, H10
      D18, D16, D14, D12, D10
      Zusätzlich die Kategorie Offen sCOOL.

    2. Bahnen
      Die ASJM-Bahnen werden auf angemessene Leistungsanforderungen geprüft. Der AOLV regelt das Kontrollverfahren gemäss den Richtlinien für die Durchführung der Aargauer Schüler- und Jugendmeisterschafts-Läufe.

    3. Schlusslauf
      Am Schlusslauf starten in jeder Wettkampfkategorie die 6 Bestplatzierten, welche mindestens 3 Wertungsläufe absolviert haben, in umgekehrter Startreihenfolge. Diese ergibt sich aus der umgekehrten Zwischenrangliste vor dem Schlusslauf. Bei Punktgleichheit wird derjenige als besser betrachtet, der das bessere (oder mehr) Streichresultate hat. Die Startzeiten sollen in den Weisungen publiziert werden.
      Diese maximal 6 Bestplatzierten jeder Kategorie tragen Startnummern, welche ihren Zwischenrang und die Kategorie zeigen. Nach Möglichkeit starten sie in einem gemeinsamen Zeitfenster zum Schluss des Laufes.

    4. Rangliste
      Die Ranglisten sind im Internet zu veröffentlichen.

    5. Inhalt der Rangliste
      Die Rangliste soll im Minimum folgende Angaben enthalten:
      Veranstaltung, Datum, Ort, Wald, Kategorie, Streckenlänge, Steigung, Anzahl Posten, Anzahl der Gestarteten, Rang, Name, Vorname, Jahrgang, Wohnort, Verein, Zeit.

  4. Wertung
    1. Punkte
      Der Sieger/die Siegerin erhält an jedem Meisterschaftslauf 20 Punkte, die Nächstplatzierten je einen Punkt weniger. Der Schlusslauf gibt folgende Punkte:
      Erstplatzierte 30, Zweitplatzierte 27, Drittplatzierte 25, 23, 21, 20, 19 usw. In der Kategorie Offen sCOOL erhält jede/r Teilnehmer/in pro absolvierten Lauf einen Teilnahme-Punkt.

    2. Punkteberchtigung
      Punkteberechtigt sind Mitglieder der Aargauer OL-Vereine oder im Kanton Aargau wohnhafte Teilnehmer/innen.

    3. Streichresultat
      In den Wettkampfkategorien ergibt sich die totale Punktzahl aus der Summe der sechs besten Resultate aus den Wertungsläufen.

    4. Punktegleichheit
      In den Wettkampfkategorien entscheidet bei Punktegleichheit das bessere Resultat des Schlusslaufes.

  5. Punkteliste
    1. Führung
      Für die Führung der Punkteliste ist der Chef ASJM (Ressort AOLV) verantwortlich.

    2. Publikation der Zwischenrangliste
      Die Zwischenrangliste wird im Internet publiziert.

    3. Schlussrangliste und Rangverlesen
      Der ASJM-Chef erstellt die Schlussrangliste am Tag des Schlusslaufes. Das Rangverlesen findet anschliessend nach dem Lauf statt. Die Schlussrangliste enthält folgende Angaben:
      Kategorie, Rang, Name, Vorname, Jahrgang, Wohnort, Totalpunktzahl.
      Folgende Teilnehmer erhalten einen durch den AOLV finanzierten und vom ASJM-Verantwortlichen zu definierenden Anerkennungspreis:
      - Die ersten drei jeder Kategorie D/H10-18 und Offen sCOOL, welche mindestens 3 Wertungsläufe absolviert haben
      - Alle Teilnehmer der Kategorien D/H10 und Offen sCOOL, welche mindestens 3 Wertungsläufe absolviert haben.

    4. Publikation der Schlussrangliste
      Die Schlussrangliste wird im Internet und im Publikationsorgan des AOLV veröffentlicht.

  6. Rekurse
    1. Zuständigkeit
      Ausschliessliche Instanz für Streitigkeiten aus diesem Reglement ist der Vorstand des AOLV.

    2. Frist
      Die Frist beträgt zehn Tage nach dem ASJM-Schlusslauf.

  7. Inkrafttreten
    1. Ersatz
      Dieses Reglement tritt für die ASJM ab 1. Januar 2018 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Bestimmungen.

    2. Nachträgliche Anpassungen
      Anpassungen an diesem Reglement im Bereich von Detailregelungen können durch den AOLV-Vorstand beschlossen werden. Es sind dies:

      • Art. 2.11: Passus zum Sponsoring aus den ASJM-Betreuer-Richtlinien überführt.
      • Art. 3.1: In Folge der Abschaffung der Kategorien D/H 18K durch swiss orienteering werden diese Kategorien ab 2020 auch nicht mehr für die ASJM gewertet.
      • Art. 3.3: Ergänzungen betreffend des Schlusslaufs nach dem Versuch 2020 wurden per 2021 ins Reglement aufgenommen.
        Passus gilt nur für Wettkampfkategorien
        Ab 2023 starten am Schlusslauf nur Teilnehmer in den Wettkapfkategorien mit mindestens drei Wertungsläufen mit Startzeit in umgekehrter Reihenfolge.
      • Art. 4.3: Passus gilt nur für Wettkampfkategorien
      • Art. 4.4: Passus gilt nur für Wettkampfkategorien
      • Art 5.3.: Ab 2023 sind für Medaillen und Preise mindestens drei Wertungsläufe nötig.